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Vor dem Gebäude

Weg zum Gebäude

Der barrierefreie Zugang muss gut ausgeschildert und auffindbar sein. Kopfsteinpflaster und Schotterwege sind oft ein Problem für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, aber auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen.

Daher: Bieten Sie alternative Wege an! Angegebene Routen und Wege zum Gebäude (z. B. von der U-Bahn aus) auf der Homepage oder auf Flyern etc. müssen vorab auf Barrierefreiheit überprüft werden.

Blindenleitsysteme und Orientierungspunkte

Ein Blindenleitsystem (Leitliniensystem) erleichtert Menschen mit Sehbeeinträchtigungen das Auffinden und Erreichen des Einganges zum Gebäude und dient auch innerhalb des Gebäudes der Orientierung.

Ist kein Blindenleitsystem vorhanden, können auch Orientierungspunkte wie z. B. große Blumentöpfe oder ein markanter Bodenbelag hilfreich sein. Verzichten Sie auf das Verschieben und Entfernen dieser Orientierungspunkte.

Treppen

Treppen sollten sowohl bei Tritt- als auch bei Setzstufen mit Stufenmarkierungen

versehen werden, mindestens jedoch die erste und letzte Stufe. Eine Berillung ist für blinde Menschen hilfreich.

Ein Treppengeländer sorgt für Sicherheit. An Treppen im Haus sollte der Handlauf am besten über die Stufen hinausgehen bzw. über die Zwischenpodeste (Stockwerke) weitergeführt werden. Das erleichtert die Orientierung für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. Eine gute Ausleuchtung muss selbstverständlich sein.

Rampen

Ist zusätzlich eine Rampe installiert, benötigt diese ebenfalls eine Markierung. Die Steigung der Rampe darf nicht zu steil sein (≤ 6 %) und sie sollte breit genug (≥ 120 cm) sein, damit die Nutzung auch mit einem elektrischen Rollstuhl möglich ist.

Die Länge sollte höchstens 600 cm betragen. Am Anfang und am Ende der Rampe ist eine Plattform mit mindestens 150 x 150 cm einzuplanen. Eine seitliche Absturzsicherung (Aufkantung) wäre wünschenswert. Beidseitige Geländer an der Rampe sind aus unserer Sicht nicht notwendig.

Beleuchtung

Eine gute helle und blendungsfreie Beleuchtung ist grundsätzlich und nicht nur für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen notwendig.

Daher sollte darauf ein großes Augenmerk liegen.

Assistenzhunde

Auf dem gesamten Gelände und in den Gebäuden sollten Assistenzhunde in ihrer Funktion als wichtiges Hilfsmittel zur Teilhabe erlaubt sein.

Parkplatzsituation

Für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist ein Parkplatz

in der Größe 350 x 500 cm notwendig, damit das Aus- und

Einsteigen möglich ist. Ist ein hauseigener Parkplatz vorhanden,

sollte dies unbedingt auch auf der Homepage kommuniziert werden.